Walter Rudi Wand

deutscher Richter; Bundesverfassungsrichter 1970-1983, befasste sich vor allem mit Fragen des Föderalismus

* 7. September 1928 Kleinkeula/Thüringen

† 29. Juni 1985 Karlsruhe

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 37/1985

vom 2. September 1985

Wirken

Walter Rudi Wand, ev., stammte aus Kleinkeula in Thüringen, wo er auch aufgewachsen ist. Er besuchte Oberschulen in Eisenach und Sondershausen, mußte noch 1945 zum Arbeitsdienst und Militär und begann nach dem Abitur ein juristisches Studium an der Universität Jena.

Er wechselte später an die Universität Berlin, verließ die DDR und legte 1956 in Mainz die große juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluß daran war er 1957 bis 1964 im Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz tätig, ab 1961 als Landgerichtsrat am Landgericht Frankenthal.

1964 wurde er in den Bundesjustizdienst übernommen und war zunächst Präsidialrat im 2. Senat, ab 1966 im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts. In dieser Eigenschaft arbeitete er als engster Mitarbeiter des damaligen BVG-Präsidenten Gebhard Müller (CDU). Als Pressereferent des Gerichts bemühte sich W. um die Publizierung und Interpretation seiner Entscheidungen. 1969 übernahm er die Funktion eines Direktors beim Bundesverfassungsgericht.

1970 schaffte W., was bislang noch keinem Juristen gelungen war, den Sprung aus der Verwaltung ins Richteramt. Er wurde Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einer Amtszeit bis ...